Aktuelles zum Thema Baurecht

Mängelbeseitigung durch Ersatzvornahme:

Wenn in einem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen einzelne Mängelbeseitigungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, erfolgen davon abweichende Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch den Bauherren auf dessen eigenes Risiko (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 10.02.2015, Az. 9 O 5919/13).

Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus (BGH, Beschluss vom 05.12.2013, VII ZB 15/12).