Öffentliches Baurecht Fürth

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Koller

Sie haben ein Grundstück gekauft oder geerbt und möchten dieses bebauen. Wenn Sie Probleme mit dem Bauamt haben, weil es die von Ihnen beantragte Baugenehmigung nicht erteilt oder weil das Bauamt die Baugenehmigung nur mit Auflagen erteilt, die Ihrer Meinung nach nicht berechtigt sind, dann sind wir für Sie da. Wenn der Eigentümer des Grundstücks neben Ihnen bauen möchte und Sie der Meinung sind, dass er so nicht bauen darf, dann helfen wir Ihnen gerne.

Dasselbe gilt auch, wenn die Stadt oder Gemeinde von Ihnen etwas verlangt, sei es wegen einer Nutzungsänderung, einem Schwarzbau oder der Erschließung, bei dem Sie nicht wissen, ob die Forderung berechtigt ist, dann kommen Sie zu uns wir beraten Sie gerne und unterstützen Sie.

Typische Bereiche, in denen wir für Sie tätig werden können sind:

  • Bauordnungsrecht
  • Baugenehmigungsverfahren
  • Anfechtung von Baugenehmigungen
  • Abstandsflächen
  • Nutzungsänderung
  • Nutzungsuntersagung
  • Bebauungspläne
  • Abrissverfügungen
  • Brandschutz
  • Bebauungsplan
  • Bauplanungsrecht