Aktuelles zum Thema Baurecht
Mängelbeseitigung durch Ersatzvornahme:
Wenn in einem Gutachten eines gerichtlich bestellten Sachverständigen einzelne Mängelbeseitigungsmaßnahmen vorgeschlagen werden, erfolgen davon abweichende Mängelbeseitigungsmaßnahmen durch den Bauherren auf dessen eigenes Risiko (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 10.02.2015, Az. 9 O 5919/13).
Eine Entscheidung im Hauptsacheverfahren über die Kosten eines im selbständigen Beweisverfahren beigetretenen Streithelfers setzt dessen Beitritt im Hauptsacheverfahren nicht voraus (BGH, Beschluss vom 05.12.2013, VII ZB 15/12).