Aktuelles zum Thema Mietrecht
Fristlose Kündigung bei Zutrittsverweigerung und Sachbeschädigung
Einem Mieter, der dem Vermieter trotz Abmahnung bei berechtigtem Interesse den Zutritt zur vermieteten Wohnung zur Besichtigung nicht gestattet und der vorsätzlich die Mietsache beschädigt, kann der Mietvertrag fristlos gekündigt werden (AG Ansbach, Urteil vom 19.04.2024, Az. 5 C 155/24).
Stromsperre durch Grundversorger
Der Mieter einer Wohnung hat nach § 36 EnWG gegen den Stromversorger einen Anspruch auf Abschluss eines Grundversorgungsvertrages, wenn bei einem Stromanschluss für die Wohnung des Mieters und des Vermieters der Grundversorger dem Vermieter den Strom für seine Wohnung wegen Zahlungsrückständen sperrt (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 31.08.2023, Az. 13 O 4701/23)
Kleinreparaturklausel bei Austausch eines Spülkastens
Bei einem freistehenden Spülkasten handelt es sich um ein Bestandteil der Wohnung, der dem mehrfach täglichen Zugriff des Mieters ausgesetzt ist und deshalb bei einer Reparatur oder Austausch unter die Regelung der Kleinreparaturklausel fällt (AG Fürth, Urteil vom 23.05.2023, Az. 310 0C 318/23)
Fehlender Ersatzwohnraum als Härtegrund nach § 574 BGB
Die Schwierigkeiten des Mieters bei der Wohnungssuche aufgrund eines sehr angespannten Wohnungsmarktes betreffen jeden Wohnungssuchenden. Dies allein reicht nicht aus, um eine Härte im Sinne des § 574 BGB zu begründen (AG Nürnberg, Urteil vom 13.06.2023, Az. 25 C 2097/23).
Schonfristvergünstigung bei Kündigung wegen Zahlungsverzug:
Eine fristlose Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter wegen Zahlungsverzugs des Mieters bleibt auch dann wirksam, wenn der Mieter den Mietrückstand zwei Monate nach Rechtshängigkeit der Räumungsklage befriedigt, der Mietvertrag aber bereits schon einmal während zwei Jahren vorher wegen Zahlungsverzugs vom Vermieter fristlos gekündigt wurde, ohne dass eine Räumungsklage erhoben wurde (AG Fürth, Urteil vom 16.01.2015, Az. 330 C 1711/14).
Anforderung an Heizkostenabrechnung:
Bei einer Heizkostenabrechnung genügt für die formelle Wirksamkeit die Angabe des Verbrauchs und der dafür angefallenen Kosten. Die Angabe von Anfangs- und Endbestand als Grundlage der Verbrauchsermittlung ist hingegen nicht erforderlich. Beruhen die in die Abrechnung eingestellten Verbrauchswerte auf der Ablesung eines geeichten Messgeräts, spricht die tatsächliche Vermutung dafür, dass diese Werte den tatsächlichen Verbrauch wiedergeben (AG Spandau, Urteil vom 21.12.2014, Az. 7 C 219/14).
Schadensersatz beim Wasserschaden:
Der Vermieter ist dem Mieter wegen der Beschädigung von Inventar aufgrund eines Wasserschaden nur dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn ihm eine Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann (AG Fürth, Urteil vom 27.11.2014, Az. 340 C 2046/14).
Dem Vermieter steht nach Beendigung des Mietverhältnisses kein Zurückbehaltungsrecht an der Kaution wegen unbezahlter Betriebskostenabrechnung des Mieters zu, wenn der Mieter die Bezahlung der Betriebskostenabrechnung wegen nicht vorgelegter Abrechnungsunterlagen verweigern darf (LG Berlin, Urteil vom 19.12.2013, Az. 18 S 163/13).
Aufgrund einer Klausel in einem Pferdepensionsvertrag „Der Einsteller ist berechtigt, den Pensionsvertrag zum Eintritt der Preiserhöhung außerordentlich zu kündigen, sofern die Erhöhung nicht durch Erhöhung der Kosten des Pensionsgebers gerechtfertigt ist“ kann der Einsteller den Pferdepensionsvertrag noch bis zum Eintritt der Preiserhöhung kündigen. § 314 BGB findet keine Anwendung (AG Fürth, Urteil vom 17.04.2013, Az. 380 C 231/13).
Die Fälligkeit der Nebenkostennachforderung setzt nicht voraus, dass nach Erteilung der Abrechnung zunächst eine angemessene Frist zur Überprüfung durch den Mieter verstrichen ist. Dem Mieter kann aber gegenüber der Nachforderung des Vermieters ein Zurückbehaltungsrecht zustehen, solange der Vermieter ihm keine Überprüfung ermöglicht (AG Spandau, Urteil vom 16.05.2012, Az. 14 C 97/12).
Die leichtere Erreichbarkeit einer Erdgeschosswohnung bei Schwierigkeiten im Bewegungsapparat ist ein ernst zu nehmender und nachvollziehbarer Grund für eine Kündigung wegen Eigenbedarf. (AG Fürth, Urteil vom 09.06.2011, Az. 310 C 237/11).
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